Eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB ist bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 1 BGB zur Zahlung von Elternunterhalt zu berücksichtigen.

Eine Vertragsstrafenregelung, die im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist pauschal eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt vorsieht, ist gemäß § 307 BGB unwirksam.

Der BGH hat mit Beschluss vom 28.06.2016 - 1 StR 613/15 entschieden, dass ein verbotener Umgang mit Betäubungsmittel auch dann nicht durch einen Notstand i.S.d. § 34 StGB gerechtfertigt ist, wenn er einzig zur Eigenbehandlung chronischer Schmerzzustände erfolgt.

Betreuung steht für die Obhut über Kinder im Allgemeinen, die Obsorge von Kindern außerhalb der Familien, eine Helferschaft auf Anordnung des Jugendgerichtes, oder die Obsorge von alten oder behinderten Menschen. Aber was bedeutet das im Einzelfall? Wir geben einige Antworten