Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu allen Bereichen im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nebst den arbeitsvertraglich getroffenen Regelungen sind dabei auch zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen zu beachten. Bei Spannungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auftreten, stellen sich Fragen, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht besteht darin, unsere Mandanten zielorientiert zu beraten und zu vertreten.
Wir beraten Sie gerne bei Problemen:
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Weiterhin ist er schwerpunktmäßig im Strafrecht und Zivilrecht tätig.
Mit ihm haben Sie in unserem Hause einen kompetenten, zuverlässigen und fachlich qualifizierten Ansprechpartner nicht nur für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht sondern auch im Strafrecht und allgemeinen Zivilrecht. Maßstab seiner Arbeit ist die engagierte und seriöse Interessenvertretung zur Lösung Ihrer Probleme. Als Ihr Anwalt tritt Herr Ottomeyer für Ihre Interessen vorbehaltslos ein.
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin
Im Familienrecht unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Auch bei der Gestaltung von Eheverträgen oder der Klärung von Umgangsrechten stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Im Erbrecht beraten wir Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, begleiten Sie bei Nachlassregelungen und vertreten Ihre Interessen in Erbstreitigkeiten. Ziel ist stets eine rechtssichere und faire Lösung für alle Beteiligten.
Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wir helfen bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträgen und Fragen zu Lohn, Urlaub oder Arbeitszeit. Auch bei Konflikten im Betrieb oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind wir Ihr verlässlicher Partner.
Vita: Frau Meyerhoff absolvierte ihr Studium an der Universität Münster gefolgt von ihrem Referendardienst im OLG-Bezirk Hamm mit Stationen beim Deutschen Bundestag in Berlin, einer Anwaltskanzlei mit einem Schwerpunktbereich im Erbrecht sowie einem mittelständischen Unternehmen im Bereich des Arbeitsrechts. Von 2024 bis Mai 2025 war Frau Meyerhoff in einer interdisziplinären Steuerkanzlei tätig und setzte sich unter anderem mit Themen des Erb- sowie Arbeitsrecht auseinander. Seit Mai 2025 ist sie als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Abeler-Meyerhoff & Kollegen tätig und absolviert derzeit einen Fachanwaltslehrgang im Familienrecht gefolgt von dem Lehrgang im Arbeitsrecht.