Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu allen Bereichen im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nebst den arbeitsvertraglich getroffenen Regelungen sind dabei auch zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen zu beachten. Bei Spannungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auftreten, stellen sich Fragen, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht besteht darin, unsere Mandanten zielorientiert zu beraten und zu vertreten.
Wir beraten Sie gerne bei Problemen:
Rechtsanwalt
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Weiterhin ist er schwerpunktmäßig im Strafrecht und Zivilrecht tätig.
Mit ihm haben Sie in unserem Hause einen kompetenten, zuverlässigen und fachlich qualifizierten Ansprechpartner nicht nur für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht sondern auch im Strafrecht und allgemeinen Zivilrecht. Maßstab seiner Arbeit ist die engagierte und seriöse Interessenvertretung zur Lösung Ihrer Probleme. Als Ihr Anwalt tritt Herr Ottomeyer für Ihre Interessen vorbehaltslos ein.