Heinz Ottomeyer ist seit 1998 als Anwalt zugelassen und seit 2001 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt bundesweit kleine und mittelständische Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie Betriebsräte und Arbeitnehmer.
Weiterhin ist er schwerpunktmäßig im Strafrecht und Zivilrecht tätig.
Mit ihm haben Sie in unserem Hause einen kompetenten, zuverlässigen und fachlich qualifizierten Ansprechpartner nicht nur für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht sondern auch im Strafrecht und allgemeinen Zivilrecht. Maßstab seiner Arbeit ist die engagierte und seriöse Interessenvertretung zur Lösung Ihrer Probleme. Als Ihr Anwalt tritt Herr Ottomeyer für Ihre Interessen vorbehaltslos ein.
Sekretariat: Margret Schluer
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