Betreuung steht für die Obhut über Kinder im Allgemeinen, die Obsorge von Kindern außerhalb der Familien, eine Helferschaft auf Anordnung des Jugendgerichtes, oder die Obsorge von alten oder behinderten Menschen. Aber was bedeutet das im Einzelfall? Wir geben einige Antworten

Autonomie und Fürsorge

...statt Entmündigung und Bevormundung

Vorrang hat der freie Wille des Betreuten.

Die Arbeit des Betreuers ist in besonderer Weise darauf gerichtet, den betreuten Menschen dazu zu befähigen einen freien Willen zu bilden. Vorrang vor dem Zwang hat der freie Wille des Betreuten.

Vom Schatten ins Licht

Die Tatsache, dass die Behandlung kranker Menschen mancherorts nahezu ohne Zwangsbehandlung auskommt, hat deutlich gemacht, dass es auch anders geht.
Geduldiges Verhandeln und „Dabeisein“ im Gespräch führen meist zu einer einvernehmlichen Behandlung des kranken Menschen mit Hilfe seines Betreuers.

Zur Erforderlichkeit einer Betreuung

(immer nur dann, wenn keine Alternativen bestehen)

Ob alt oder jung, gesund oder krank - jeder von uns kann mit dem Thema Betreuung in Kontakt kommen.

Der Anteil der älteren Menschen in unserer Gesellschaft nimmt stetig zu.
Aber auch unter den jüngeren steigt die Zahl der Menschen, die bei Erreichen der Volljährigkeit ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.
Auch Ereignisse wie z. B. Unfall können zu derartigen Hilfsbedürftigkeiten führen.

Welche Hilfe findet ein betroffener Mensch oder welche Hilfe kann er organisieren?

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld, was im Fall einer Hilfsbedürftigkeit geschehen soll.

Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Für den Fall der tatsächlichen Hilfsbedürftigkeit eines Menschen, stehen wir mit unserer Kompetenz als Betreuerinnen zur Verfügung.

Unsere Aufgabe ist es, den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Die Regelung aller finanziellen Angelegenheiten, die Personensorge und die Entgegennahme und Bearbeitung der Post sind Aufgabenbereiche, die wir als Betreuerinnen für unsere Betreuten wahrnehmen können.

Dazu gehören ebenso unter anderem die Gesundheitsfürsorge, Regelung ambulanter Hilfen, Wohnungsangelegenheiten sowie Heimangelegenheiten und viele weitere Aufgaben des alltäglichen Lebens.

Hilfe und Unterstützung durch fachgerechte Betreuung ist das Recht für jeden Menschen

Auch mittellose hilfsbedürftige Menschen ist die Möglichkeit der Betreuung gegeben, da in solchen Fällen eine Erstattung der Kosten aus der Staatskasse zur Verfügung steht.