Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen…

Ein Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einrichtung eines vom Server des Arbeitgebers unabhängigen Internetanschlusses oder eines von der Telefonanlage des Arbeitgebers unabhängigen Telefonanschlusses.

Eine Vertragsstrafenregelung, die im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist pauschal eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt vorsieht, ist gemäß § 307 BGB unwirksam.