Fachanwalt Oelde

Der „Deal“ in Strafverfahren

In geeigneten Fällen kann sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Fortgang und das Ergebnis eines Strafverfahrens verständigen, § 257 c StPO.

BtM – Verschaffung zur Schmerzeigenbehandlung

Der BGH hat mit Beschluss vom 28.06.2016 – 1 StR 613/15 entschieden, dass ein verbotener Umgang mit Betäubungsmittel auch dann nicht durch einen Notstand i.S.d. § 34 StGB gerechtfertigt ist, wenn er einzig zur Eigenbehandlung chronischer Schmerzzustände erfolgt.