Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu allen Bereichen im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nebst den arbeitsvertraglich getroffenen Regelungen sind dabei auch zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen zu beachten. Bei Spannungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auftreten, stellen sich Fragen, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht besteht darin, unsere Mandanten zielorientiert zu beraten und zu vertreten.

Wir beraten Sie gerne bei Problemen:

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Abmahnung
  • Entfristungsklagen
  • Durchsetzung und/oder Abwehr von Vergütungsklagen
  • Durchsetzung und/oder Abwehr von Urlaubsansprüchen bzw. Urlaubsgeldansprüchen

Fachanwalt

Heinz Ottomeyer

Rechtsanwalt

Kontakt:

  • Abeler-Meyerhoff & KollegenFachanwälte in Bürogemeinschaft
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